Rechtsanwaltskanzlei
Jan Schulz

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Fahrerlaubnisrecht/Versicherungsrecht

Auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts stehen wir Ihnen in sämtlichen Fragen/Bereichen der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. des Führerscheins, beispielsweise bei Verfahren wegen

als Berater und Verteidiger zur Verfügung.

 

Gerade im Rahmen dieser Verfahren empfiehlt sich die frühzeitige Hinzuziehung eines versierten Beraters, da bereits durch die Reaktion auf das erste behördliche Schreiben - den so genannten "Anhörungsbogen" - die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden. Dies gilt umso mehr, da ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Wir nehmen für Sie Einsicht in die behördliche Verfahrensakte und prüfen zunächst, ob das Verfahren beispielsweise bereits aufgrund von Formfehlern oder gar technischen Mängeln (Fehlmessungen, Fehlbedienung des Messgeräts etc.) einzustellen ist. Kommt eine außergerichtliche Einstellung des Verfahrens nicht in Betracht, übernehmen wir selbstverständlich auch die Verteidigung im Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung und erkämpfen dort das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Der Bereich des Versicherungsrechts regelt die Schadensersatzansprüche im Falle eines Verkehrsunfalls. Er beinhaltet alle notwendigen Vorschriften zur Abwicklung von Sach- & Personenschäden sowie zum Schmerzensgeld. Daneben gehören hierher auch Fragen zur Haftpflichtversicherung, wie Höherstufung oder Anerkennung des Schadensfreiheitsrabatts bei Versicherungswechsel.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unserer Kanzlei.


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