Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Auf dem Gebiet des Verkehrstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts stehen wir Ihnen in sämtlichen Bußgeldangelegenheiten und Strafverfahren, beispielsweise bei Verfahren wegen
als Berater und Verteidiger zur Verfügung. Gerade im Rahmen dieser Verfahren empfiehlt sich die frühzeitige Hinzuziehung eines versierten Beraters. Bereits durch die Reaktion auf das erste behördliche Schreiben - den so genannten "Anhörungsbogen" - werden die Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Dies gilt umso mehr, falls ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Wir nehmen Einsicht in die behördliche Verfahrensakte und prüfen zunächst, ob das Verfahren beispielsweise bereits aufgrund von Formfehlern oder gar technischen Mängeln (Fehlmessungen, Fehlbedienung des Messgeräts etc.) einzustellen ist.
Kommt eine außergerichtliche Einstellung des Verfahrens nicht in Betracht, übernehmen wir selbstverständlich auch die Verteidigung im Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung und erkämpfen dort das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Kosten
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung.