Rechtsanwaltskanzlei
Jan Schulz

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Verkehrszivilrecht und Unfallregulierung

Im Verkehrszivilrecht geht es im Wesentlichen um die Beratung und Vertretung von Unfallbeteiligten im Rahmen der Durchsetzung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigterweise durch Dritte erhobener Ansprüche.

Rechtliche Auseinandersetzungen in diesem Bereich sind für die Betroffenen oft von großer Relevanz. Aufgrund der in diesem Bereich oft herrschenden Beweisschwierigkeiten und den weitreichenden persönlichen und finanziellen Folgen von Verkehrsunfällen ist die Beauftragung eines im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalts unbedingt anzuraten.

Wir übernehmen die vollständige Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles, d.h. die Geltendmachung Ihrer Ansprüche z.B. auf Wertminderung, Reparaturkosten, Nutzungsausfallschaden, Mietwagenkosten, Arzt- und Heilbehandlungskosten, Erwerbs- und Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden sowie Schmerzensgeld.

Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, übernehmen wir bereits außergerichtlich

  • die umfassende Korrespondenz mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung, Ihrer Versicherung, Behörden etc.
  • die zügige Anmeldung und Bezifferung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung
  • die Zurückweisung von zu Unrecht gegen Sie erhobenen Ansprüchen
  • die umfassende Vorbereitung einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung durch Einholung von ärztlichen Auskünften und medizinischen sowie verkehrsanalytischen Sachverständigengutachten
  • die Einholung einer Deckungszusage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer

Selbstverständlich machen wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich geltend und wehren zu Unrecht gegen Sie erhobene Ansprüche konsequent ab.

Nehmen Sie nach einem Unfall möglichst umgehend mit uns auf! Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin mit Ihnen und wenden uns dann umgehend an die gegnerische Versicherung.

 

Unfallregulierung online

Sie können uns mit der Regulierung eines Verkehrsunfalls auch sofort online beauftragen. Hierfür stellen wir Ihnen den "Fragebogen für Anspruchsteller" zur Verfügung. Diesen können Sie bequem und unkompliziert ausdrucken und in Ruhe ausfüllen. Senden bzw. faxen Sie den ausgefüllten Fragebogen zusammen mit einer von Ihnen unterschriebenen "Vollmacht" sowie den übrigen Unterlagen, die Sie an der Unfallstelle angefertigt oder erhalten haben (z.B. Fotos, Unfallskizzen, Zeugenbericht) an unser Büro. Danach können wir sofort für Sie tätig werden und uns um alle Belange im Zusammenhang mit der Abwicklung des Unfalls sorgen. 


Hinweise
Regelmäßig wird die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners schon kurze Zeit nach dem Unfall Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen eine schnelle und einfache Schadenregulierung versprechen. Auch wird Ihnen die Inanspruchnahme eines Gutachters der Versicherung nahegelegt. Tatsächlich verfolgt die Versicherung hiermit nur ihre eigenen Interessen.

Durch das Unfallmanagement der Versicherung soll verhindert werden, dass Sie einen Rechtsanwalt und einen unabhängigen Gutachter einschalten und so womöglich höhere Ersatzansprüche geltend machen als die, die die Versicherung zu regulieren bereit ist. Nur Ihr Anwalt berät Sie objektiv und sorgt dafür, dass nichts verschenkt wird.

Viele Gutachter arbeiten nach Vorgaben der Versicherungen - und die wollen sparen. Wenn sich Unfallopfer auf das Gutachten eines derartigen Kfz-Sachverständigen verlassen, kann ihnen eine Menge Geld entgehen. So werden in manchen Gutachten beispielsweise Werkstattlöhne gekürzt oder Wertminderungen nicht berechnet.

Informieren Sie uns deshalb also bitte unverzüglich nach einem Verkehrsunfall: Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin mit Ihnen und wenden uns dann umgehend an die gegnerische Versicherung. Füllen Sie hierzu bitte unseren "Fragebogen für Anspruchsteller" aus und überreichen Sie uns diesen zusammen mit den übrigen Unterlagen, die Sie an der Unfallstelle angefertigt oder erhalten haben (z. B. Fotos, Unfallskizze, Zeugenbericht).

 

Kosten
Soweit der Unfallgegner die alleinige Schuld an dem Verkehrsunfall trägt, ist zu betonen, dass Sie für die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht aufzukommen haben. Die Kosten des Rechtsanwaltes eines Geschädigten müssen in Verkehrsunfallsachen stets von dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung im Rahmen des Schadensersatzausgleiches getragen werden. Aber auch Schädigern, die ihr Prozessrisiko verringern möchten, bieten wir kompetente Beratung an. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unserer Kanzlei.

 

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