Rechtsanwaltskanzlei
Jan Schulz

Siemensstraße 8a
61352 Bad Homburg
Tel.: 06172 85 66 916
Fax: 06172 85 66 917

Schützenstraße 4
60311 Frankfurt am Main
Tel.: 069 770 69 670
Fax: 069 770 69 761

info@ra-kanzlei-schulz.de
www.ra-kanzlei-schulz.de

Arbeitsrecht

  • Sie haben eine Kündigung erhalten?
  • Sie wurden abgemahnt?
  • Sie wollen Ihr Zeugnis prüfen lassen?
  • Sie haben noch Lohnforderungen ausstehen?
  • Sie möchten als Arbeitgeber beraten werden?

Ihr Arbeitsverhältnis hat für Sie als Arbeitnehmer existenzielle Bedeutung.
Sie sollten sich daher in allen Angelegenheiten, die Inhalt und Bestand Ihres Arbeitsvertrages betreffen (etwa Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag), rechtzeitig rechtskundigen Rat einholen.

Wir beraten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen rund um:

  • Arbeitsvertrag 
  • Befristetes Arbeitsverhältnis, Teilzeitbeschäftigung, Minijob
  • Ausbildungsverhältnis
  • Mutterschutz, Schutz schwerbehinderter Menschen
  • Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt, Tantieme, Gratifikationen
  • Abmahnung
  • Ordentliche oder fristlose Kündigung
  • Kündigung (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufhebungsvereinbarung, Abwicklungsvereinbarung
  • Zeugnis
  • Beratung für Arbeitgeber
  • Beratung für Betriebsräte 

Eine Konzentration auf das eine oder andere Lager wird bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren. Die Motivation des Verhandlungspartners zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfolg.

Im Arbeitsrecht gelten für die Erhebung von Klagen sehr kurze Fristen, daher ist in arbeitsrechtlichen Fragen immer rasches Handeln geboten.Ist Ihnen z.B. gekündigt worden, müssen Sie - sofern Sie sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen wollen - innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung als rechtswirksam!

Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie daher umgehend Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unserer Kanzlei.

Um Sie schnell, effektiv und umfassend beraten zu können, benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Hierfür stellen wir Ihnen den "Fragebogen Arbeitsrecht" zur Verfügung. Diesen können Sie bequem und unkompliziert ausdrucken und in Ruhe ausfüllen. Selbstverständlich können Sie den Fragebogen auch bei uns in der Kanzlei erhalten.

Bitte bringen Sie zu Ihrem persönlichen Beratungstermin 

  • den Arbeitsvertrag nebst aller Änderungen,
  • die aktuelle und die Gehaltsbescheinigung der letzten 12 Monate,
  • eine Tätigkeitsbeschreibung,
  • die streitgegenständliche Maßnahme (Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Freistellung, Zeugnis, etc.),
  • Angaben über die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb,
  • Informationen über einen evtl. vorhandenen Betriebsrat mit. 

Sachverhalte sind in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten meist kompliziert und unübersichtlich, so dass selbst eine erste Einschätzung "Ihres Falles" ohne diese Unterlagen nicht fundiert und seriös möglich ist


Akzeptieren

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Mehr erfahren Mehr erfahren